Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mietkoch Schweiz – Tobias Kwapisz Freelancer & Mietkoch – Region Luzern / Zürich www.mietkoch-schweiz.ch
(Stand: Januar 2026)
1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge zwischen Mietkoch Schweiz (Tobias Kwapisz) und den Auftraggeber:innen (Restaurants, Hotels, Eventagenturen, Unternehmen sowie Privatkund:innen). Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2) Leistungen
Mietkoch Schweiz erbringt temporäre Küchen- und Kochdienstleistungen, insbesondere:
Aushilfe / Vertretung
Mise en Place & À-la-carte-Service
Private Dinner & Caterings
Events, Bankette, Spezialanlässe & Markenbotschafter
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Offerte oder Buchungsbestätigung. Anpassungen werden transparent kommuniziert.
3) Im Preis Enthalten
Sofern nicht anders vereinbart, sind im vereinbarten Honorar enthalten:
Fahrzeit-Goodie: Die ersten 20 Minuten der Anreise sind geschenkt.
Briefing & Abstimmung per E-Mail oder Telefon.
Angebots- und Menüplanung gemäss Offerte.
Eigene Messer sowie persönliches Handwerkszeug (z. B. GN-Behälter & Kleinmaterial nach Bedarf).
Keine Elektrogeräte oder Grossgeräte (sofern nicht separat gebucht).
4) Nicht Im Preis Enthalten
Nicht im Honorar inbegriffen sind insbesondere:
Lebensmittel & Getränke.
Zusatzaufwände wie Einkäufe, Spezialmaterial, Mietgeräte.
Parkgebühren, Maut, zusätzliche oder lange Anfahrtswege.
Übernachtungs- oder Reisekosten (falls erforderlich).
Geschirr, Gläser, Besteck oder Küchengeräte (sofern nicht vor Ort vorhanden).
Diese Positionen werden transparent ausgewiesen oder gemäss Beleg weiterverrechnet.
5) Anfahrt, Reisezeit & Spesen
Transparenz ist mir wichtig. Die Wahl des Verkehrsmittels (PKW oder ÖV) richtet sich nach Effizienz und dem zu transportierenden Equipment.
Reisezeit: Die ersten 20 Minuten der Anreise sind im Service inbegriffen und für Sie kostenlos. Jede weitere Minute Reisezeit wird mit einem reduzierten Logistiktarif von CHF 60.–/h berechnet.
Fahrtkosten PKW: Berechnet wird eine Pauschale von CHF 0.90 pro gefahrenem Kilometer. Dieser Betrag deckt Fahrzeugbereitstellung, Treibstoff und Versicherung ab.
Fahrtkosten ÖV: Bei Anreise mit dem öffentlichen Verkehr werden die effektiven Billettkosten (Basis Halbtax, 2. Klasse) als Spesen verrechnet.
Parkgebühren & Übernachtung: Eventuell anfallende Parkgebühren oder notwendige Hotelkosten (nach Absprache) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6) Buchung & Zahlungsbedingungen
Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, unterscheidet Mietkoch Schweiz zwischen zwei Modellen:
A) Für Privatkunden & Events (Direktauftrag) Gilt für Private Dinners, Hochzeiten, Vernissagen und ähnliche Veranstaltungen.
Abrechnung: Erfolgt direkt durch Mietkoch Schweiz.
Anzahlung: 40 % des geschätzten Auftragswertes bei Buchungsbestätigung.
Restzahlung: Zahlbar innert 10 Tagen nach Einsatz / Rechnungsstellung.
Zahlungsmittel: Überweisung, TWINT oder Barzahlung nach Absprache.
B) Für Gastronomie & Hotellerie (B2B / Personalverleih) Gilt für Einsätze in bestehenden Küchenteams (Restaurants, Hotels, Kantinen).
Abwicklung: Um Rechtskonformität (Vermeidung von Scheinselbständigkeit) zu gewährleisten, erfolgt die Abrechnung über den Personaldienstleister PayrollPlus.
Rechnungsstellung: Der Auftraggeber erhält die Rechnung direkt von PayrollPlus zu den dort vereinbarten Konditionen.
Anzahlung: Eine Anzahlung an Mietkoch Schweiz entfällt in diesem Fall.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– ab der zweiten Mahnung.
7) Stornobedingungen (Fair & Klar)
Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
> 14 Tage vor Einsatz: 0 % (kostenfrei)
8–14 Tage vor Einsatz: 30 % des vereinbarten Honorars
3–7 Tage (72–168 Std.) vor Einsatz: 50 % des Honorars
< 72 Std. vor Einsatz: 100 % des Tagesansatzes / Mindesthonorars
Bereits angefallene Kosten (z. B. Reisen, Einkäufe, Vorbereitung) werden unabhängig vom Zeitpunkt zusätzlich verrechnet. Kulanz ist bei nachweisbaren Notfällen möglich, jedoch ohne Rechtsanspruch.
8) Pflichten des Auftraggebers & Weisungsrecht
Der Auftraggeber stellt sicher:
eine sichere, hygienische Arbeitsumgebung.
funktionierende Küchenausstattung & Infrastruktur.
Information über betriebs- oder objektspezifische Besonderheiten (z. B. Sicherheits-, Hygiene- oder Allergenhinweise).
rechtzeitige Bereitstellung von Waren & Mise en Place.
eine verantwortliche Ansprechperson vor Ort.
Weisungsrecht:
Bei Direktaufträgen (Privat/Events) erfolgt keine Eingliederung in den Betrieb; Mietkoch Schweiz arbeitet weisungsfrei bezüglich der kulinarischen Umsetzung.
Bei Personalverleih (Gastro/Hotels) gliedert sich der Mietkoch für die Dauer des Einsatzes in das Team ein und folgt den Anweisungen der Küchenleitung (gemäss Verleihvertrag).
9) Einsatzzeiten & Mehrarbeit
Einsatzzeiten gelten gemäss Buchungsbestätigung.
Mehrstunden werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Verlängerungen, die nicht durch Mietkoch Schweiz verursacht sind (z. B. Verzögerungen im Ablauf, längerer Service, spätere Gäste), gelten als Mehrarbeit.
Pausen erfolgen gemäss Gesetz oder Absprache.
10) Haftung & Versicherung
Mietkoch Schweiz verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für:
indirekte Schäden.
Produktions- oder Umsatzausfälle.
Schäden durch Infrastruktur, Geräte oder Material des Auftraggebers.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung beschränkt.
11) Urheber- & Nutzungsrechte
Rezepte, Menütexte, Fotos, Videos, Layouts und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von Mietkoch Schweiz, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
12) Datenschutz
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Auftragsabwicklung genutzt. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, ausser dies ist zur Vertragserfüllung notwendig (z. B. PayrollPlus).
13) Höhere Gewalt
Ereignisse wie Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt berechtigen zur Anpassung oder Auflösung des Vertrags. Bereits erbrachte Leistungen werden verrechnet. Mietkoch Schweiz bemüht sich – wenn möglich – um gleichwertigen Ersatz.
14) Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Mietkoch Schweiz (Kriens/Luzern). Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Kontakt:
Mietkoch Schweiz – Tobias Kwapisz
www.mietkoch-schweiz.ch